Lizenzbestimmungen bei Kauf von digitaler Kopie

Mit der Entrichtung der vereinbarten Lizenzgebühr erhält der Lizenznehmer ausschließlich die nachfolgend definierten Nutzungsrechte. Grundsätzlich erwirbt der Lizenznehmer nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Allfällig weitere betroffene Rechte wie dasjenige abgebildeter Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u.a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.
 
Verwendungszweck:
Verwendung in Präsentationen oder auf Web-Site, inklusive Weitergabe innerhalb dieser Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form. Die Nutzung in Printmedien sowie weiteren traditionellen Druckerzeugnissen (Broschüren, Plakate, Flyer etc.) ist ausgeschlossen. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z.B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach gekauft werden.
 
Weiterverkauf:
Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines Bildes ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, gesondert überlassener Bilder mit Logobranding des Urhebers.
 
Nicht-Exklusivität:
Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte für das WEB- und Präsentationsbild nicht ausschließlich.

 

Nicht zulässige Verwendung

Die Bilder können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht etc.) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
 
Die Bilder dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden:
 
  • zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen
  • in pornographischem Zusammenhang
  • in erniedrigender und rufschädigender Art und Weisefür die abgebildete(n) Person(en) sowie
  • in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen
  • wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden seinkönnte(n). In diesem Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
  • Des weiteren ist eine Verwendung nicht zulässig, wenn angenommen werden muss, dass Dritte Rechte (z.B. an Handelsmarken, Bauwerken, Kunstwerken etc.) am Bild geltend machen können. In diesem Fall ist beim Rechteinhaber schriftlich die verwendungsspezifische Bewilligung einzuholen.

 

Unrechtmässige Nutzung der Bilder

Der Lizenznehmer hat auf Verlangen des Urhebers die rechtmässige Nutzung von gekauften Bildern zu belegen (z.B. Belegexemplare, Screenshots). Bei jeglicher unberechtigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Konventionalstrafe von € 1.000,- an den Urheber zu bezahlen. Vorbehalten sind weitergehende Schadenersatzansprüche und rechtliche Schritte.

 

Urhebervermerk

Bei der Verwendung von Bildern ist der Urheber anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes möglich ist (Web-Site, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc.)erfolgen. Der Urhebervermerk lautet:
Foto: www.chrisclick.ch
Zu keinem Zeitpunkt darf bei der Verwendung von Bildern der Eindruck erweckt werden, die Verwendung des Inhaltes sei frei von Rechten Anderer.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältniss ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
 
 
Hittnau, im Mai 2018